Wi-Bank Förderung

Hessen fördert Gaststätten im ländlichen Raum im Rahmen eines Sonderprogramms mit 10 Millionen Euro


Gefördert werden unter anderem Planungskosten für Architekten und Ingenieure, Gebühren (z.B. Baugenehmigung), Handwerkerarbeiten für bauliche Investitionen und neue Investitionsgüter (Ausstattung und Einrichtung).

Antragsberechtigt sind Gaststättenbetriebe mit bis zu 49 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von höchstens 10 Millionen Euro oder einer Bilanzsumme von höchstens 10 Millionen Euro (Kleinst- und Kleinunternehmen). Pächterinnen und Pächter eines Gaststättenbetriebes sind zuwendungsberechtigt, sofern sie im Besitz eines abgeschlossenen Nutzungsvertrages (z.B. Miet- oder Pachtvertrag) sind, der im Zeitpunkt der Antragstellung noch eine Laufzeit von mindestens 5 Jahren umfasst.

Gefördert werden Gaststättenbetriebe,

  • die innerhalb der Gebietskulisse „Ländlicher Raum“ des Entwicklungsplanes für den ländlichen Raum 2014-2020 oder außerhalb dieser Gebietskulisse in Orts-/ Stadtteilen mit bis zu 3.000 Einwohnern /Einwohnerinnen liegen (siehe Anlage),
  • die Speisen UND Getränke ausgeben,
  • die eine Gewerbeanzeige der zuständigen Kommune vorlegen können,
  • deren fachliche und wirtschaftliche Tragfähigkeit an Hand eines Geschäftsplanes über einen 3jährigen Prognosezeitraum dokumentiert werden kann,
  • die mit der Maßnahme noch nicht begonnen haben,
  • deren Fördergegenstand zweckentsprechend verwendet wird und nach Abschlusszahlung nicht innerhalb des Zweckbindungszeitraumes von 15 Jahren für geförderte Bauten und bauliche Anlagen bzw. 7 Jahren für Maschinen, technische Einrichtungen und Geräte veräußert oder nicht mehr dem Zuwendungszweck entsprechend verwendet wird.

Die Förderhöhe beträgt anteilig 45% der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens 200.000 Euro verlorener Zuschuss; die zuwendungsfähigen Ausgaben müssen mindestens 15.000 Euro betragen.

Der Förderaufruf startet am 20.09. und endet am 17.10.2021.

Ansprechpartnerin bei der WI Bank ist:

Frau Anke Enders-Eitelberg
Telefon 06441 4479-1205
E-Mail soprogastro@wibank.de

Hier die Antragsdokumente herunterladen

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